Agrarpolitik 2030: Reformen, Struktur und Nachhaltigkeit in der Schweizer Landwirtschaft
Struktur und volkswirtschaftliche Bedeutung
Der Agrarsektor nimmt in der Schweizer Gesamtwirtschaft einen bescheidenen, aber multifunktionalen Platz ein. Mit einem Beitrag von weniger als 1 % zum Bruttoinlandprodukt liegt er im untersten Bereich des europäischen Vergleichs. Dennoch erwirtschaftete die Landwirtschaft 2022 einen Produktionswert von rund 12 Milliarden Franken. Dabei entfielen etwa die Hälfte auf die Tierhaltung – vor allem Rindviehhaltung und Milchwirtschaft – und etwas mehr als ein Drittel auf den Pflanzenbau.
Strukturell hat sich der Sektor in den letzten Jahrzehnten deutlich gewandelt: Waren 1996 noch über 200'000 Personen in rund 80'000 Betrieben beschäftigt, arbeiteten 2022 noch rund 160'000 Personen auf etwa 48'000 Höfen. Die durchschnittliche Betriebsgrösse stieg auf 22 Hektaren, wobei der Trend zu grösseren Betrieben über 30 Hektaren anhält. Rund zwei Drittel der Betriebe sind auf tierische Produktion spezialisiert.
Die landwirtschaftliche Nutzfläche umfasst rund eine Million Hektar – etwa ein Viertel der Schweizer Gesamtfläche. Davon sind knapp die Hälfte Dauerwiesen und Weiden sowie rund 20 % Kunstwiesen. Für den Ackerbau stehen rund 250'000 Hektar (6,6 % der Landesfläche) zur Verfügung. Pflanzliche Produkte decken circa 70 % der Nahrungsmittelenergie in der Schweiz und tragen wertmässig rund 50 % zur Gesamtproduktion bei.
Bei der Selbstversorgung schwanken die Raten je nach Kultur erheblich. Über die letzten sechs Jahre betrachtet, liegt der Selbstversorgungsgrad bei Kartoffeln bei 80 %, bei weichem Weizen bei 78 %, bei Rapsöl bei 82 % und bei Kernobst sogar bei 101 %. Getreide als Nahrungsmittel erreicht 54 %, Gemüse 50 % und Früchte 31 %.
Agrarpolitische Reformen und rechtliche Grundlagen
Die schweizerische Agrarpolitik basiert auf dem Landwirtschaftsgesetz, das in Artikel 1 den Zweck definiert: Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch nachhaltige und marktorientierte Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft, zur dezentralen Besiedelung sowie zur Gewährleistung des Tierwohls.
Aktuell tritt die AP22+ in einer reduzierten Form ab 2025 in Kraft. Der Bundesrat hat 2022 einen Postulat-Bericht zur künftigen Ausrichtung verabschiedet, der den Weg bis zur nächsten grossen Reform AP30 ab 2030 skizziert. Der Schweizer Bauernverband hat seine Strategie für die Agrarpolitik ab 2030 im April 2024 genehmigt.
Der Drei-Etappen-Plan bis 2030
- Etappe 1 (umgesetzt ab 2023): Massnahmen zur Reduktion von Risiken beim Pflanzenschutz und Nährstoffverlusten durch Verordnungsanpassungen, darunter die Reduktion des Basisbeitrags um 200 Franken pro Hektar, die Aufhebung der Obergrenze von 70'000 Franken pro SAK sowie neue Produktionssystembeiträge.
- Etappe 2 (ab 2025): Das Mini-Paket AP22+ tritt in Kraft mit Massnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit, darunter Unterstützung bei Ernteversicherungen, obligatorischer Sozialversicherungsschutz und Förderung der Digitalisierung.
- Etappe 3 (ab 2030): Die AP30 wird in ein gesamtheitliches Ernährungssystem eingebettet. Basierend auf der Motion 22.4251 muss eine Botschaft bis 2027 vorliegen, die Ernährungssicherheit auf aktuellem Selbstversorgungsniveau, Reduktion des ökologischen Fussabdrucks, Verbesserung wirtschaftlicher Perspektiven und Vereinfachung des Instrumentariums berücksichtigt.
Verordnungspaket 2025
Der Bundesrat verabschiedete zudem am 29. Oktober 2025 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2025. Dieses stärkt die pflanzliche Produktion und richtet die Tierzuchtförderung vermehrt auf Nachhaltigkeitskriterien aus. Wesentliche Elemente umfassen eine dauerhafte Lösung zur Stützung der inländischen Zuckerrübenproduktion, erhöhte Einzelkulturbeiträge für die Saat- und Pflanzguterzeugung sowie eine neue Rechtsgrundlage für koordinierte Massnahmen zur biologischen Schädlingsbekämpfung. Die Direktzahlungen bleiben dabei unverändert; die Mehrheit der Bestimmungen tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Ein erster Schritt des Aktionsplans «Kontrollen» ermöglicht den Kantonen dank risikobasierter Ansätze Entlastungen bei Betriebskontrollen.
Nachhaltige Produktionsweisen und Innovation
Der Übergang zu nachhaltigeren Produktionsformen wird durch verschiedene Anreizsysteme gefördert und durch wissenschaftliche Modelle sowie Sicherheitskonzepte begleitet.
Anreizprogramme für ressourcenschonenden Anbau
Das Extenso-Programm vergütet Landwirte für den Verzicht auf Fungizide, Insektizide, Wachstumsregulatoren und chemisch-synthetische Stimulatoren bei Getreide, Hülsen- und Ölfrüchten. Die Beteiligung liegt je nach Kultur zwischen 22 % (Raps) und 84 % (Sonnenblumen). Die Ressourceneffizienzbeiträge (REB) fördern den reduzierten Pflanzenschutzmittelverbrauch in Obstanlagen, Rebbau und Zuckerrübenanbau.
Biologische Landwirtschaft und Kulturvielfalt
Die biologische Landwirtschaft gewinnt kontinuierlich an Bedeutung: 2022 war fast jeder sechste Betrieb ein Biobetrieb, und 14,4 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden bio bewirtschaftet – der Anteil an offener Ackerfläche liegt bei 7,1 %. Dieser Flächenanteil ist fast doppelt so hoch wie der europäische Durchschnitt. Bio-Produkte machen über 10 % des gesamten Schweizer Lebensmittelmarktes aus.
Innovation zeigt sich auch in der Kulturvielfalt: Neben klassischen Produkten wie Weizen, Kartoffeln und Äpfeln etablieren sich zunehmend Linsen, Reis, Süsskartoffeln, Quinoa, Buchweizen, Aroniabeeren und Spargel. Diese Entwicklung reagiert sowohl auf den Klimawandel als auch auf veränderte Ernährungstrends.
Forschung, Sicherheit und Bodenmarkt
Für die Evaluation agrarpolitischer Massnahmen entwickelt Agroscope Agrarsektormodelle, die die Wirkungen von Rahmenbedingungen, Preisentwicklungen und strukturellen Veränderungen auf das inländische Nahrungsmittelangebot quantifizieren. Diese Modelle dienen als Entscheidungsgrundlagen für Politik und Branchenorganisationen.
Arbeitssicherheit bildet einen weiteren Pfeiler nachhaltiger Landwirtschaft. Die Branchenlösung agriTOP des Schweizer Bauernverbandes und der Fachverbände unterstützt Betriebe bei der Umsetzung der Verordnung zur Verhütung von Unfällen und der EKAS-Richtlinie 6508.
Besondere Rahmenbedingungen gelten für den Bodenmarkt: Landwirtschaftsland unterliegt strengen Preisregulierungen zur Verhinderung von Bodenspekulation. Es existiert kein freier Markt; Verkäufe bedürfen der behördlichen Bewilligung. Im Kanton Zürich liegt der durchschnittliche Preis bei rund 6 Franken pro Quadratmeter, im Kanton Luzern zwischen 8 und 9 Franken. Ein Preis von 10 Franken würde in Luzern von der zuständigen Dienststelle nicht akzeptiert.